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Grundsatzbeschlüsse der I. und
II. PMR-Konvente
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Doz. Dr. Erich Mur:
Bericht
über den 2. Konvent der FachärztInnen für Physikalische
Medizin und Allgemeine Rehabilitation in Wien vom 22.1.2010
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Zusammenfassung:
Die
Behandlung der PatientInnen soll auf Basis der Fachexpertise
bestmöglich durchgeführt werden. Evidenznachweise sind
hierbei eine wichtige Grundlage aber nicht die Letztentscheidung
für den Behandlungsweg. Das Fehlen von Evidenz belegt nicht die
Unwirksamkeit einer Maßnahme.
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Aufgrund demographischer und
gesundheitsökonomischer Umstände sind alle ärztlichen
Berufsgruppen mit stetig wiederkehrenden Aktivitäten der
Versicherungsträger und staatlicher Einrichtungen konfrontiert,
die auf eine zunehmende Reglementierung der medizinischen Versorgung
der Patienten hinauslaufen. Vielfach werden dabei Aspekte der
„evidence based medicine“ in die Diskussion einbezogen,
wobei zumeist nur der Beleg aus Studien als relevant erachtet
wird, während der Fachexpertise und klinischen Erfahrung der
Behandler sowie den Werten und Erwartungen der Patienten nur mehr eine
untergeordnete Bedeutung eingeräumt wird.
Um derartigen Entwicklungen auf der Basis einer breiten Konsensbildung
innerhalb der FachärztInnen für Physikalische Medizin und
Allgemeine Rehabilitation (PMR) wirkungsvoll entgegentreten zu
können, wurde am 22.1.2010 in Kooperation der Fachgruppe für
PMR der Österreichischen Ärztekammer mit der
Österreichischen Gesellschaft für Physikalische Medizin und
Rehabilitation (ÖGPMR) sowie Beteiligung des Berufsverbands
für PMR der nunmehr bereits 2. Konvent zu dieser Thematik
durchgeführt.
Nachdem aufgrund öffentlicher Verlautbarungen weitere
Limitierungen der Behandlungsmöglichkeiten zu befürchten
sind, sollte der 2 Konvent Forum für eine weitergehende Diskussion
der Thematik darstellen, welches von zahlreichen Teilnehmern auch sehr
intensiv genutzt wurde. Dabei wurde eingehend die Problematik
besprochen, dass konventionelle Studiendesigns und Outcomeparameter im
Fach PMR oft nur eingeschränkt anwendbar sind, da einerseits
eine große Heterogenität der Krankheitsbilder sowie der
Therapieziele besteht, andererseits die Zielparameter meist subjektive
oder funktionelle Parameter sind, welche viel schwerer zu
quantifizieren und objektivieren sind, als Laborparameter,
radiologische oder histologische Daten.
Im Rahmen der Diskussion über die Durchführung von Studien
wurde die Notwendigkeit einer weiteren Intensivierung der
wissenschaftlichen Evaluierung von physikalisch-medizinischen
Maßnahmen und Behandlungskombinationen angesprochen, wobei immer
auch die Perspektive des Patienten hinreichend in die entsprechenden
Untersuchungen einbezogen werden sollte. In diesem Zusammenhang kam
auch die Problematik der sich immer schwieriger gestaltenden
Finanzierung entsprechender wissenschaftlicher Vorhaben zur Sprache.
Auf breiter Basis wurde in der Diskussion auch auf die nur zu
häufig abseits einer fachlich seriösen Basis ablaufende
Unterscheidung von „aktiven“ und „passiven“
Anwendungen eingegangen. Resultierend aus einer zahlreiche
wissenschaftliche Fakten einbeziehenden Besprechung wurde als Addendum
zu der Beschlussfassung beim ersten Konvent präzisiert, dass in
der Physikalischen Medizin eine Unterscheidung in „passive“
und „aktive“ Maßnahmen als fachlich unrichtig
erachtet wird. Demzufolge ist natürlich auch eine generelle
Präferierung von als „aktiv“ bezeichneten
Behandlungsmethoden gegenüber angeblich weniger wirksamen
„passiven“ Therapiemaßnahmen abzulehnen, da dies
vielfach der Konstellation beim jeweiligen Patienten nicht hinreichend
Rechnung tragen könnte. Daraus resultierend sind auch fixe
Vorgaben für eine quantitative Aufteilung von Ressourcen auf diese
beiden willkürlich und fachlich unrichtig eingerichteten Gruppen
von Therapien strikt abzulehnen.
Im Beschluss des Konvents wurde festgehalten, dass der Patient
grundsätzlich das Recht auf die für ihn bestmögliche
Therapie hat. Diese Behandlung sollte auf der Basis von Anamnese und
abklärenden Untersuchungen entsprechend der besten
verfügbaren Evidenz durch den Facharzt ausgewählt werden.
Dabei muss die für den individuellen Patienten optimale Therapie
nicht unbedingt jene sein, für die die beste Evidenz vorliegt oder
die in Leitlinien festgeschrieben wurde. Selbst das Fehlen von Evidenz
belegt nicht die Unwirksamkeit einer Maßnahme.
Präsentation (pdf)
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